Wir sind im Verband für Sie da

und bei allen Fragen kompetente Ansprechpartner

Yvonne Stuckenberg

Geschäftsführerin

Telefon: 05407 / 895745

y.stuckenberg@kita-bistum.de

Esther Richter

Stellvertr. Geschäftsführerin

Telefon: 05407 / 895745

e.richter@kita-bistum.de

Nina Grüter

Sachbearbeiterin in der Verwaltung

Telefon: 05407 / 8149854

n.grueter@kita-bistum.de


Janina Flake

Sachbearbeitung Finanzen und Personal 
St. Raphael
St. Johannes Rulle

Telefon: 05407 / 8149854

j.flake@kita-bistum.de

Katja Stühlmeyer

Sachbearbeitung Finanzen und Personal 
Franziskus Kindergarten

St. Elisabeth

Telefon: 05407 / 8149854

k.stuehlmeyer@kita-bistum.de

Mirjam Fangmann

Sachbearbeitung Finanzen und Personal 

St. Marien

St. Hildegard

Telefon: 05407 / 8149854

m.fangmann@kita-bistum.de


Michaela Unverfehrt

Sachbearbeitung Finanzen und Personal 
St. Stephanus
St. Johannes Hollage

Telefon: 05407 / 8149854

m.unverfehrt@kita-bistum.de

 

Sonja Rademacher

Sachbearbeitung Finanzen und Personal 
St. Anna

Telefon: 05407 / 8149854

s.rademacher@kita-bistum.de

 

Farina Broschk

Sachbearbeitung in der Verwaltung

St. Raphael

St. Elisabeth

St. Marien

Telefon: 05407 / 8149854

f.broschk@kita-bistum.de

 


Verbandsvertretung

Ehrenamtliche Vertreter der beteiligten Kirchengemeinden

St. Johannes Rulle, St. Alexander Wallenhorst, St. Josef Hollage, St. Dionysius und St. Josef Belm, St. Martinus Bramsche

Die Verbandsvertretung ist das Aufsichtsgremium des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Kindertagesstätten Wallenhorst.
Sie ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Planung der Ziele und Aufgaben des Verbandes
  • Verwaltung der finanziellen Mittel und des Vermögens des Verbandes
  • Berufung eines Geschäftsführers
  • Beaufsichtigung der weiteren Tätigkeit des Geschäftsführers
  • Entscheidung über Ausweitung oder Reduzierung des Angebots in den einzelnen Einrichtungen
  • Entscheidung über Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Wartungs- und Geschäftsbesorgungsverträge, die unbefristet sind oder deren Laufzeit mehr als 2 Jahre beträgt oder deren Gesamtwert auf das Jahr gerechnet 50.000 € übersteigt
  • Beschluss des Haushalts- und des Stellenplans
  • Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung der Geschäftsführung