Anmeldungs- und Aufnahmeverfahren

In der Zeit vom 01. bis zum 30. November haben Sie über das Online-Anmelde-Portal auf der Homepage der Gemeinde Wallenhorst die Möglichkeit, Ihr Kind für das Folgejahr nach der Sommerpause in einer unserer Einrichtungen anzumelden.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit schließen wir mit den Eltern einen Vertrag über die Betreuung ihres Kindes ab. Vereinbarungen, wie z.B. Regelungen zur Aufsicht, Kündigung, Datenschutz etc. sind dort geregelt.

Jede unserer Einrichtungen ist unterschiedlich und setzt verschiedene Schwerpunkte oder arbeitet nach individuellen Konzepten.

 

Auf dieser Website können Sie sich online ein erstes Bild zu den Einrichtungen machen, selbstverständlich können und sollten Sie sich Ihre Wunscheinrichtung vor der Anmeldung ansehen.

Dazu finden Kennenlern-Veranstaltungen oder Tage der offenen Tür statt. 


Aufnahmekriterien

Sollte es in einer Kindertagesstätte unseres Katholischen Kirchengemeindeverbandes Kindertagesstätten Wallenhorst zu der Situation kommen, dass die zur Verfügung stehenden Plätze nicht ausreichen, um alle Anmeldungen zu berücksichtigen, wird die Platzvergabe anhand von nachvollziehbaren Kriterien vorgenommen.
Dabei ist der Fokus auf die Sicherstellung einer langfristig ausgewogenen, pädagogischen Situation in den Gruppen gerichtet.

Kriterien zur Aufnahme von Kindern in der Krippe und Kindergarten:

  • Alter der Kinder (in Krippengruppen muss eine durch das NKitaG geregelte Altersdurchmischung eingehalten werden)
  • Wohnortnähe
  • Betreuungszeiten
  • Geschwisterkinder besuchen bereits die Einrichtung
  • Ein Elternteil ist laut Gerichtsspruch allein sorgeberechtigt
  • Erziehungsberechtigte gehen einer Berufstätigkeit nach, nehmen eine Erwerbstätigkeit auf oder sind arbeitssuchend
  • Erziehungsberechtigte befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung
  • Die Konzeption der Einrichtung ist gewünscht
  • Besondere Situation der Familie