In unseren Kindertagesstätten haben Sorgeberechtigte die Wahl zwischen Vormittags- und Ganztagsbetreuung. Alle Gruppen sind mindestens von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet.
Darüber hinaus können Randzeiten gewählt werden. Informieren Sie sich gerne auf unseren Einrichtungsseiten.
Die Kosten für die Betreuungszeit werden von der Gemeinde Wallenhorst trägerübergreifend einheitlich für alle Kindertagesstätten im Gemeindegebiet festgelegt. Ab dem 3. Lebensjahr ist der Kindergartenbesuch in Niedersachsen beitragsfrei.
Nach § 22 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) besteht der Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden täglich.
In den katholischen Kindertagesstätten unseres Trägerverbandes gibt es verschiedene Modelle der Mittagsverpflegung. Zwei Einrichtungen bieten die Teilkomponentenküche. Die sieben weiteren Kindertagesstätten werden von Caterern beliefert.
Einige Einrichtungen bieten ein gemeinsames Frühstück an, während in anderen die Kinder ihr Frühstück selber mitbringen. Der Verpflegungsbeitrag richtet sich nach dem jeweiligen Angebot der Kindertagesstätte.